Allgemeine Geschäftsbedingungen der WD Security & Facility GmbH

1. Anwendungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen Auftraggeber und der WD Security & Facility GmbH. Sie gelten ergänzend zu den im Security-Vertrag getroffenen Abmachungen.

2. Leistungen der WD Security & Facility GmbH

WD Security & Facility GmbH verpflichtet sich, die vertraglich übernommenen Aufgaben mit qualifiziertem Personal auszuführen. WD Security & Facility GmbH verpflichtet sich, sich dem Auftrageber gegenüber loyal zu verhalten und sämtliche im Zusammenhang mit der Dienstleistung erhaltenen Informationen streng vertraulich zu behandeln und keinesfalls Dritten zur Verfügung zu stellen.

3. Einsatzzeiten, –änderungen und –absagen

3.1. Einsatzzeiten

Generell gelten die im Vertrag definierten Einsatzzeiten. Ist die Präsenz des eingesetzten Personals länger nötig, erfolgt die Abrechnung pro angebrochener ½ Stunde.

3.2. Personalreduktion

Reduktionen der vertraglich definierten Einsätze werden bis 24 Stunden vor dem Einsatz ohne Kostenfolge akzeptiert. Kurzfristige Änderungen aufgrund der Situation sind möglich, wobei nach Dienstantritt in jedem Fall eine minimale Einsatzzeit von 3 Stunden pro eingesetzten WD Security & Facility GmbH Mitarbeiter verrechnet wird. Bei Personalreduktionen muss in jedem Fall sichergestellt sein, dass die vertraglich vereinbarten Leistungen erfüllt werden können.

3.3. Absagen bei Dauerauftrag 

Personalabsagen bei Daueraufträgen werden bis 24 Stunden vor dem Einsatz ohne Kostenfolge akzeptiert. Kurzfristigere Absagen werden mit einem Unkostenbeitrag von Franken 30.00 pro geplanten WD Security & Facility GmbH Mitarbeiter in Rechnung gestellt.

3.4. Absagen bei Einzelanlass

Schriftliche Absagen von Einzelanlässen durch den Kunden werden bis 30 Tage vor dem Einsatz ohne Kostenfolge akzeptiert. Bei kurzfristigeren Absagen werden je nach Anlassgrösse und Vorbereitungsaufwand zwischen 10 und 50% der vertraglich vereinbarten Security-Entschädigung in Rechnung gestellt.

4. Verrechnung und Zuschläge

4.1. Verrechnung

Die Abrechnung der WD Security & Facility GmbH Einsätze erfolgt im Normalfall direkt nach dem Einsatz oder gemäss Abmachung im Security-Vertrag.   

4.2. Zuschläge

Einsätze an allgemeinen Feiertagen und am 24., 25. und 26. Dezember werden mit einem Zuschlag von CHF 10.00 pro Stunde, Einsätze am 31. Dezember mit einem Zuschlag von CHF 20.00 pro Stunde (exkl. MWST) verrechnet.

4.3. Vorauszahlung und Sicherheit

Hat WD Security & Facility GmbH begründete Zweifel, dass der Auftraggeber die Zahlungsbedingungen nicht vertragsgemäss erfüllen wird, kann sie eine Vorauszahlung oder eine Sicherheit verlangen. Wird diese Vorauszahlung oder Sicherheit nicht fristgerecht geleistet, kann WD Security & Facility GmbH den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen.

5. Risiko und Sicherheit

5.1. Kleineinsätze

WD Security Mitarbeiter werden nach Möglichkeit in Zweierteams eingesetzt um einen optimalen Eigenschutz zu erreichen. Die eingesetzten Mitarbeiter entscheiden dabei in eigener Verantwortung wie weit sie selbständig agieren können und treffen bei akuter Bedrohung die nötigen Schritte zum eigenen Schutz.

5.2. Grosseinsätze

Bei Grosseinsätzen wird in der Regel ab sechs WD Security & Facility GmbH Mitarbeitern ein zusätzlicher Einsatzleiter eingesetzt. Dieser bildet die Schnittstelle zwischen Auftraggeber und Sicherheitsagenten. Er leitet den Einsatz und disponiert das zur Verfügung stehende Personal um die vertraglich vereinbarten Aufgaben sicherzustellen.

5.3. Bewaffnung

WD Security & Facility GmbH Mitarbeiter tragen als Standardbewaffnung den Polizeimehrzweckstock PMS und / oder ein Gasspray. Schusswaffen werden nur bei speziellen Einsätzen auf Verlangen des Auftraggebers getragen. Unsere Mitarbeiter sind an Ihren Waffen ausgebildet und besitzen entsprechende Waffentragscheine.

6. Schlussbestimmungen

Keine Partei darf ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der anderen Partei Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an Dritte übertragen.
Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht.
Als Gerichtsstand gilt der Firmenstandort der WD Security & Facility GmbH

Utzigen, den 01.03.2011